Die Diskussion um die geplanten Windvorranggebiete in Südwestthüringen gewinnt weiter an Dynamik. Nach dem Leserbrief des Hildburghäuser Stadtförsters Bernd Hoffmann meldet sich nun auch der frühere Landrat zu Wort. Aus seiner langjährigen Erfahrung in der Regionalplanung warnt er vor den Folgen des Windkraftausbaus im Wald und fordert, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen höher zu gewichten als starre Flächenvorgaben für Windenergie. Dabei stellt er klar: Gesetze werden von Menschen gemacht – und können deshalb auch fehlerhaft sein.
Lesermeinung zu Windvorranggebieten:
Menschen machen Gesetze – sie sind nicht unfehlbar
Nach Beginn der öffentlichen Auslegung des Regionalplans für Südwestthüringen hat die Diskussion über die darin ausgewiesenen Windvorranggebiete wieder Fahrt aufgenommen.
Ich hatte mir vorgenommen, mich nach meiner aktiven Zeit als Landrat zu aktuell politischen Diskussionen öffentlich nicht zu äußern. Ein Thema, welches viele von uns gegenwärtig beschäftigt, veranlasst mich jedoch, von diesem Grundsatz abzuweichen. Es geht um den Bau von Windkraftanlagen im Wald.
Inspiriert hat mich zu diesem Schritt der Leserbrief von Bernd Hoffmann, dem Stadtförster von Hildburghausen (abgedruckt in Freies Wort vom 6./7. Juni 2026). Hier beschreibt ein Fachmann, welche Auswirkungen es haben kann, wenn im Wald Windkraftanlagen gebaut werden. Er schreibt diesen Leserbrief nicht nur aus Sorge um unseren Wald, er schildert auch sachlich fundiert die Folgen.
Ich möchte seinen angeführten Argumenten nichts hinzufügen, sie sind nachvollziehbar alarmierend. Ich teile sie vollumfänglich. Vielmehr möchte ich auf die politisch, rechtliche Sichtweise der Problematik eingehen. In meiner Amtszeit als Landrat war ich 30 Jahre Mitglied des Planungsausschusses und der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen (RPG). Die Thematik ist mir nur allzu gut bekannt, auch vor dem Hintergrund, dass sich die Sachlage durch das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“ von Rot-Rot-Grün aus dem Jahr 2023 deutlich verschärfte.
Hier wurde durch ein Bundesgesetz, welches auf Landesebene heruntergebrochen wurde, festgelegt, wie viel Fläche eine Planungsregion an Vorrangfläche für den Bau von Windkraftanlagen vorhalten muss. Die Vorgabe der Energiemenge, die durch „Grünen Strom“ zu erbringen ist (dazu zählen auch Photovoltaik- und Solartechnik, Biogas, Erdwärme u.a.) wäre nachvollziehbar. Sich jedoch ausschließlich nur auf ein Flächenziel für Windkraftanlagen festzulegen, ist es sicher nicht.
Jedem, der Verantwortung in der RPG trägt, war und ist bewusst, dass diese Flächenziele in unserer Region nur zu erreichen sind, wenn Waldflächen in Größenordnungen hinzugezogen werden. Dies fand zu keinem Zeitpunkt meine Zustimmung. Die Berufung auf die gesetzlichen Vorgaben sind sicher legitim, aber Gesetze werden von Menschen gemacht und sind somit nicht unfehlbar.
Auch die Drohung des „Wildwuchses“ beim Bau von Windkraftanlagen, bei Wegfall der Privilegierung (Baugesetzbuch), beim Nichterreichen von Flächenzielen, halte ich für überzogen. Ich versuche mir vorzustellen, wie ein Bauwilliger ohne Vorranggebietsausweisung Windkraftanlagen errichten will, bei Einhaltung aller dafür notwendigen Kriterien.
Des Weiteren geht die Diskussion, Kalamitätsflächen, die durch den Borkenkäfer verursacht wurden, mit Windkraftanlagen zu bebauen, in die falsche Richtung. Waldneugestaltung und Waldumbau sind die Gebote der Stunde. Die Notwendigkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien ziehe ich nicht in Zweifel, aber der Schutz des Waldes hat eindeutig Priorität.
Quelle: Freies Wort / 09.06.2026